Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Gültigkeit der Bedingungen – Allgemeines
    Unsere allgemeinen Lieferbedingungen gelten für unsere – auch zukünftigen – Angebote, Verträge und Lieferungen ausschließlich, auch wenn sie dem Besteller bei späteren Abschlüssen nicht ausdrücklich mitgeteilt werden. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Anders lautende Bedingungen des Bestellers, die der Lieferer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, werden selbst dann weder ganz noch teilweise Inhalt eines Vertrages, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Ergänzend gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lohnbearbeitung.
  2. Angebote- Vertragsschluß
    Die Angebote des Lieferers einschließlich der Angaben über Menge, Verpackung, Preise und Lieferzeiten sind freibleibend und jederzeit durch den Lieferer bis zum Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers beim Besteller widerrufbar. Dies gilt auch für darin enthaltene Aussagen bzw. dazu gehörende Unterlagen wie z.B. Anwendungshinweise, Rezepturen, Abbildungen, Gewichts –und Maßangaben; eine Zusicherung von Eigenschaften kann daraus nicht abgeleitet werden.
  3. Bestellung, Auftragsbestätigung
    Bestellungen sind für den Besteller bindend. Der Lieferer wird nur durch seine schriftliche Auftragsbestätigung verpflichtet.
  4. Preisvorbehalt
    Die in den Auftragsbestätigungen des Lieferers aufgeführten Preise sind Nettopreise (ab Werk incl. Verpackung, aber ausschließlich Fracht- und Versicherungskosten). Sollten bis zum Liefer- bzw. Leistungstag Änderungen eintreten, behält sich der Lieferer eine Berichtigung, ersatzweise eine Neuverhandlung vor. Dasselbe gilt auch für Abschluß-, Abruf- und Terminaufträge.
  5. Lieferung-, Teillieferung/ Abweichungen- Rücktritt
    5.1.  Die Lieferung erfolgt per Post oder Spedition Stückgutversand ab Lager Stolberg (Rhld.). Bei einem Nettowarenwert unter EUR 25,00 wird ein Mindermengenzuschlag v. EUR 3,00 berechnet.  Ab einem Nettowarenwert von EUR 150,00 liefern wir "frei Haus" bzw. bei Auslandskunden "frei deutsche Grenze"-ausgenommen hiervon sind Bestellungen folgender Artikel: Maria Treben Bitterer Schwedentropfen 32% vol. 700ml, 200ml, 40ml, sowie Kleiner Schwedenbitter Ansatzmischung 90,2g. Bei Auslandslieferungen werden zusätzlich EUR 5,00 Bearbeitungspauschale berechnet. Lieferzeiten und Lieferangebote verstehen sich bis zum Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung beim Besteller als freibleibend. Ein zwischenzeitlicher Verkauf bleibt vorbehalten. Der Lieferer ist berechtigt, von der vertraglich vereinbarten Menge bis zu 5% mehr oder weniger zu liefern.

    5.2. Der Lieferer behält sich für alle eingegangenen Lieferverpflichtungen die ordnungsgemäße Selbstbelieferung im Rahmen eines kongruenten Deckungsgeschäftes vor. Der Lieferer wird dem Besteller unverzüglich jeden Umstand mitteilen, der die richtige, rechtzeitige oder vollständige Selbstbelieferung in Frage stellt.

    5.3. Die Lieferfrist beginnt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Besteller, jedoch nicht vor der vollständigen Erfüllung evtl. vom Besteller zu erbringender Mitwirkungspflichten, insbesondere: Beibringung von Unterlagen, von ihm zu beschaffenden Genehmigungen oder Freigaben, Abgabe von eigenen Erklärungen, sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Vorschußzahlung.

    5.4. Angegebene Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Wird der Lieferer an der rechtzeitigen Lieferung/Leistung durch unvorhersehbare oder unverschuldete Ereignisse gehindert, die bei zumutbarer Sorgfalt unabwendbar sind, verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

    5.5. Der Lieferer ist nach seiner Wahl zu Teillieferungen in wirtschaftlich vertretbarem Umfang berechtigt. Teillieferungen gelten als abgeschlossene Einzellieferungen zu den hier aufgeführten Bedingungen.

    5.6. Zu Ersatzlieferungen ist der Lieferer berechtigt, aber nicht verpflichtet.
  6. Lieferverzug
    6.1. Gerät der Lieferer mit einer fälligen, schriftlichen angemahnten Lieferverpflichtung in Verzug, so ist der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist (mind. 4 Wochen) berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder eine Erstattung seines Verzugsschadens in Höhe von höchstens 10 % des Preises der Ware, mit deren Lieferung der Lieferer in Verzug geraten ist, zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers wegen der Lieferverzögerung sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobes Verschulden vor. In diesem Falle haftet der Lieferer ausschließlich auf Ersatz des voraussehbaren Schadens mit der Maßgabe, daß nur unmittelbare Schäden bis zur Höhe des Kaufpreises ersetzt werden.

    6.2. Vorstehende Regelungen gelten entsprechend für den Fall einer gesetzlich zwingenden Haftung unsererseits für grobes Verschulden unserer sonstigen Erfüllungsgehilfen.
  7. Versand-Gefahrenübergang-Annahmeverzug
    7.1. Alle Sendungen erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Kosten und Gefahr des Bestellers ab Werk des Lieferers oder dessen Unterlieferanten, wenn dieser beauftragt ist, direkt an den Besteller zu liefern. Die Gefahr geht später mit der Absendung der Waren auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Anfuhr oder die Versandkosten übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten eine Transportversicherung abgeschlossen.

    7.2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der angezeigten Versandbereitschaft ab, auf den Besteller über.

    7.3. Sollte der Besteller bei Versandbereitschaft die Liefergegenstände nicht sofort abnehmen, lagert der Lieferant diese nach Möglichkeit auf Kosten und Gefahr des Käufers ein. Die Einlagerung entbindet den Besteller nicht von seiner Zahlungsverpflichtung., die mit dem Zeitpunkt der Bereitschaft eintritt.

    7.4. Nach Eintritt des Annahmeverzuges trägt der Besteller die Gefahr der Haltbarkeit, des Schwundes bzw. der chemischen bzw. biologischen Veränderung der Waren. Er hat dem Lieferer auch die Kosten der erforderlichen, laufenden chemisch-analytischen Untersuchungen und der zusätzlich notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Verminderung stofflicher Veränderung bzw. des Befalls der Waren zu ersetzen.
  8. Beschaffenheit der Waren – Gewährleistung
    8.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Besteller in handelsüblicher Verpackung Ware von der im Vertrag bezeichneten Gattung und Qualität.

    8.2. Der Besteller hat die Waren unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und vorhandenen Mängeln und evtl. Falschlieferung zu untersuchen.

    8.3. Unvollständige Lieferungen oder äußerlich erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Gefahrübergang bzw. Empfangsnahme dem Lieferer schriftlich bekanntzugeben. Verborgene Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind sofort nach ihrer Feststellung dem Lieferer gegenüber schriftlich zu rügen.

    8.4. Natur- und erntebedingte geringe Abweichungen der Waren in Bezug auf Farbe und Gehalt, sowie verarbeitungsbedingte kleine Abweichungen bleiben vorbehalten. Soweit solche Merkmale nicht ausdrücklich als Eigenschaften zugesichert worden sind.

    8.5. Die Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang, Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn sie ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften bezeichnet werden.

    8.6. Es wird insbesondere keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Durch den Besteller oder dessen Erfüllungsgehilfen vorgenommene ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Lagerung oder Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, biologische, chemische Einflüsse/Verfahren und heimtückische Fehler der Waren, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lieferers zurückzuführen sind. In diesen Fällen trifft den Besteller die Beweislast dafür, daß der Schaden nicht durch eine der vorbezeichneten Ursachen eingetreten ist.

    8.6. Soweit die Verwendung der Waren einer besonderen Genehmigung bedarf, haftet der Lieferer für die Genehmigungsfähigkeit etc. nur dann, wenn der Besteller auch auf diesbezügliche Erfordernisse bereits bei Auftragserteilung unter Beifügung aller, die erforderliche Zulassung/Genehmigung/Erlaubnis etc. regelnden Richtlinien, Verordnungen, Gesetze u.ä. hingewiesen hat.

    8.7. Von den durch Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Lieferer – insoweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten der Ersatzware einschließlich des Versandes. Im Übrigen trägt der Besteller die Kosten.

    8.8. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den gelieferten Waren selbst entstanden sind, sowie Mangelfolgeschäden, auch solche aufgrund Fehlens zugesicherter Eigenschaften, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Zusicherung einer Eigenschaft erfolgt gerade zur Vermeidung der evtl. entstandenen Mangelfolgeschäden oder sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen bleibt die Haftung des Lieferers auf den Wert der mangelhaften Waren bzw. auf den Wert des eigenen Ersatzanspruches des Lieferers gegen seine Zulieferer oder gegen die Hersteller/Erzeuger beschränkt.
  9. Widerrufsrecht
    Verbrauchern steht nach den Vorschriften des Fernabsatzrechts in Bezug auf gekaufte Waren ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:
    9.1. Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem diese Belehrung in Textformmitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Verbraucher.

    9.2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Ihrlich GmbH, Eifelstr. 96, 52224 Stolberg, Fax: +49(0)2402-71044, E-Mail: kundenservice@ihrlich.de.

    9.3. Das Widerrufsrecht besteht entsprechend der Vorschrift des § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen - zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine eine Rücksendung geeignet sind, - zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder - zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.

    9.4. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung bleibt dabei außer Betracht. Darüber hinaus gilt die Wertersatzpflicht für den Fall, dass der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren kann, bei der Überlassung von Sachen nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.

    9.5. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden; nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei. Ende der Widerrufsbelehrung (Stand 01.01.2008).

  10. Eigentumsvorbehalt
    10.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen oder bis zur vollen Einlösung der hierfür gegebenen Wechsel oder Schecks bleiben die Waren Eigentum des Verkäufers, und zwar auch dann, wenn die Ware verarbeitet wird. Der Käufer hat die Vorbehaltware unentgeltlich für den Verkäufer sorgfältig zu verwahren und ausreichend zu versichern.

    10.2. Der Käufer darf die Ware –solange der Eigentumsvorbehalt besteht- weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Wird die Ware verarbeitet oder mit anderen Sachen verbunden, so wird der Verkäufer Eigentümer oder Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis seiner Kaufpreisforderung.

    10.3. Für den Fall der Weiterveräußerung der Ware oder der aus dieser hergestellten neuen Sache tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Forderungen an den Verkäufer ab. Auf Verlangen des Käufers muß der Verkäufer seine Sicherungen insoweit und nach eigener Wahl freigeben, als ihr Wert die jeweils noch zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20 v. H. übersteigt.

    10.4. Der Käufer hat bei Gefährdung der Rechte des Verkäufers (z.B. bei Pfändung, Beschlagnahme) diesen unverzüglich zu informieren. Jedwede Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.
  11. Zahlung – Zahlungsbedingungen
    11.1. Zahlungsmöglichkeiten: Bankeinzug mit 3% Skonto, Vorkassa-Scheck mit 2% Skonto, Post- oder Speditionsnachnahme netto Kasse. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.

    11.2. Entstehen nach Vertragsabschluß begründete und erhebliche Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit und/oder Zahlungsbereitschaft des Bestellers, kommt dieser insbesondere in Verzug, so kann der Lieferer die Vorauszahlung der gesamten Auftragssumme verlangen, seine Leistung verweigern, bis die Zahlung erfolgt oder für sie eine angemessene Sicherheit gestellt worden ist, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Herausgabe der gelieferten Ware verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

    11.3. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Lieferant berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des im Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden Banksätze für Überziehungskredite, mindestens jedoch 6% p.a. über dem jeweils in Deutschland gültigen Referenzzinssatz der Geschäftsbanken auf die Zinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe, zu berechnen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Besteller vorbehalten.
  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag und Gerichtsstand ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, der Sitz des Lieferers (Stolberg/Rhld.). Der Lieferer ist auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
  13. Salvatorische Klausel
    13.1 Für den Fall der Unwirksamkeit einer Haftungsbeschränkung oder eines Haftungsausschlusses dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere im Bereich der leichten Fahrlässigkeit, wird die Haftung des Lieferers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    13.2. Sollte einer der vorstehenden Klauseln sich als nichtig erweisen, so bleibt die Gültigkeit der übrigen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, nichtige Bestimmungen, soweit rechtlich zulässig, durch solche Klauseln zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.