Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Gültigkeit der Bedingungen – Allgemeines
Unsere allgemeinen
Lieferbedingungen gelten für unsere – auch zukünftigen – Angebote,
Verträge und Lieferungen ausschließlich, auch wenn sie dem Besteller bei
späteren Abschlüssen nicht ausdrücklich mitgeteilt werden. Sie werden durch
Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Anders lautende
Bedingungen des Bestellers, die der Lieferer nicht ausdrücklich schriftlich
anerkennt, werden selbst dann weder ganz noch teilweise Inhalt eines
Vertrages, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Ergänzend
gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lohnbearbeitung.
- Angebote- Vertragsschluß
Die Angebote des Lieferers
einschließlich der Angaben über Menge, Verpackung, Preise und Lieferzeiten
sind freibleibend und jederzeit durch den Lieferer bis zum Zeitpunkt des
Eingangs der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers beim Besteller
widerrufbar. Dies gilt auch für darin enthaltene Aussagen bzw. dazu
gehörende Unterlagen wie z.B. Anwendungshinweise, Rezepturen, Abbildungen,
Gewichts –und Maßangaben; eine Zusicherung von Eigenschaften kann daraus
nicht abgeleitet werden.
- Bestellung, Auftragsbestätigung
Bestellungen sind für den
Besteller bindend. Der Lieferer wird nur durch seine schriftliche
Auftragsbestätigung verpflichtet.
- Preisvorbehalt
Die in den Auftragsbestätigungen
des Lieferers aufgeführten Preise sind Nettopreise (ab Werk incl. Verpackung,
aber ausschließlich Fracht- und Versicherungskosten). Sollten bis zum Liefer-
bzw. Leistungstag Änderungen eintreten, behält sich der Lieferer eine
Berichtigung, ersatzweise eine Neuverhandlung vor. Dasselbe gilt auch für
Abschluß-, Abruf- und Terminaufträge.
- Lieferung-, Teillieferung/ Abweichungen-
Rücktritt
5.1. Die Lieferung erfolgt
per Post oder Spedition Stückgutversand ab Lager Stolberg (Rhld.). Bei einem
Nettowarenwert unter EUR 25,00 wird ein Mindermengenzuschlag v. EUR 3,00
berechnet. Ab einem Nettowarenwert von EUR 150,00 liefern wir
"frei Haus" bzw. bei Auslandskunden "frei deutsche
Grenze"-ausgenommen hiervon sind Bestellungen folgender Artikel: Maria Treben Bitterer Schwedentropfen 32% vol. 700ml, 200ml, 40ml, sowie Kleiner Schwedenbitter Ansatzmischung 90,2g. Bei Auslandslieferungen werden zusätzlich EUR 5,00
Bearbeitungspauschale berechnet. Lieferzeiten und Lieferangebote verstehen sich bis zum
Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung beim Besteller als
freibleibend. Ein zwischenzeitlicher Verkauf bleibt vorbehalten. Der Lieferer
ist berechtigt, von der vertraglich vereinbarten Menge bis zu 5% mehr oder
weniger zu liefern.
5.2. Der Lieferer behält sich für alle eingegangenen Lieferverpflichtungen
die ordnungsgemäße Selbstbelieferung im Rahmen eines kongruenten
Deckungsgeschäftes vor. Der Lieferer wird dem Besteller unverzüglich jeden
Umstand mitteilen, der die richtige, rechtzeitige oder vollständige
Selbstbelieferung in Frage stellt.
5.3. Die Lieferfrist beginnt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim
Besteller, jedoch nicht vor der vollständigen Erfüllung evtl. vom Besteller
zu erbringender Mitwirkungspflichten, insbesondere: Beibringung von
Unterlagen, von ihm zu beschaffenden Genehmigungen oder Freigaben, Abgabe von
eigenen Erklärungen, sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten
Vorschußzahlung.
5.4. Angegebene Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Wird der
Lieferer an der rechtzeitigen Lieferung/Leistung durch unvorhersehbare oder
unverschuldete Ereignisse gehindert, die bei zumutbarer Sorgfalt unabwendbar
sind, verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
5.5. Der Lieferer ist nach seiner Wahl zu Teillieferungen in wirtschaftlich
vertretbarem Umfang berechtigt. Teillieferungen gelten als abgeschlossene
Einzellieferungen zu den hier aufgeführten Bedingungen.
5.6. Zu Ersatzlieferungen ist der Lieferer berechtigt, aber nicht
verpflichtet.
- Lieferverzug
6.1. Gerät der Lieferer
mit einer fälligen, schriftlichen angemahnten Lieferverpflichtung in Verzug,
so ist der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten
angemessenen Nachfrist (mind. 4 Wochen) berechtigt, entweder vom Vertrag
zurückzutreten oder eine Erstattung seines Verzugsschadens in Höhe von
höchstens 10 % des Preises der Ware, mit deren Lieferung der Lieferer in
Verzug geraten ist, zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche des
Bestellers wegen der Lieferverzögerung sind ausgeschlossen, es sei denn, es
liegt grobes Verschulden vor. In diesem Falle haftet der Lieferer
ausschließlich auf Ersatz des voraussehbaren Schadens mit der Maßgabe, daß
nur unmittelbare Schäden bis zur Höhe des Kaufpreises ersetzt werden.
6.2. Vorstehende Regelungen gelten entsprechend für den Fall einer gesetzlich
zwingenden Haftung unsererseits für grobes Verschulden unserer sonstigen
Erfüllungsgehilfen.
- Versand-Gefahrenübergang-Annahmeverzug
7.1. Alle Sendungen
erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Kosten und Gefahr des
Bestellers ab Werk des Lieferers oder dessen Unterlieferanten, wenn dieser
beauftragt ist, direkt an den Besteller zu liefern. Die Gefahr geht später
mit der Absendung der Waren auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn
Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die
Anfuhr oder die Versandkosten übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers wird
auf seine Kosten eine Transportversicherung abgeschlossen.
7.2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Lieferer
nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der angezeigten
Versandbereitschaft ab, auf den Besteller über.
7.3. Sollte der Besteller bei Versandbereitschaft die Liefergegenstände nicht
sofort abnehmen, lagert der Lieferant diese nach Möglichkeit auf Kosten und
Gefahr des Käufers ein. Die Einlagerung entbindet den Besteller nicht von
seiner Zahlungsverpflichtung., die mit dem Zeitpunkt der Bereitschaft
eintritt.
7.4. Nach Eintritt des Annahmeverzuges trägt der Besteller die Gefahr der
Haltbarkeit, des Schwundes bzw. der chemischen bzw. biologischen Veränderung
der Waren. Er hat dem Lieferer auch die Kosten der erforderlichen, laufenden
chemisch-analytischen Untersuchungen und der zusätzlich notwendigen
Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Verminderung stofflicher Veränderung bzw.
des Befalls der Waren zu ersetzen.
- Beschaffenheit der Waren –
Gewährleistung
8.1. Soweit nichts anderes
vereinbart ist, erhält der Besteller in handelsüblicher Verpackung Ware von
der im Vertrag bezeichneten Gattung und Qualität.
8.2. Der Besteller hat die Waren unverzüglich nach Erhalt auf
Vollständigkeit und vorhandenen Mängeln und evtl. Falschlieferung zu
untersuchen.
8.3. Unvollständige Lieferungen oder äußerlich erkennbare Mängel sind
unverzüglich nach Gefahrübergang bzw. Empfangsnahme dem Lieferer schriftlich
bekanntzugeben. Verborgene Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
sind sofort nach ihrer Feststellung dem Lieferer gegenüber schriftlich zu
rügen.
8.4. Natur- und erntebedingte geringe Abweichungen der Waren in Bezug auf
Farbe und Gehalt, sowie verarbeitungsbedingte kleine Abweichungen bleiben
vorbehalten. Soweit solche Merkmale nicht ausdrücklich als Eigenschaften
zugesichert worden sind.
8.5. Die Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang,
Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn sie ausdrücklich als
zugesicherte Eigenschaften bezeichnet werden.
8.6. Es wird insbesondere keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus
nachfolgenden Gründen entstanden sind: Durch den Besteller oder dessen
Erfüllungsgehilfen vorgenommene ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
fehlerhafte oder nachlässige Lagerung oder Behandlung, Verwendung
ungeeigneter Betriebsmittel, biologische, chemische Einflüsse/Verfahren und
heimtückische Fehler der Waren, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit des Lieferers zurückzuführen sind. In diesen Fällen trifft
den Besteller die Beweislast dafür, daß der Schaden nicht durch eine der
vorbezeichneten Ursachen eingetreten ist.
8.6. Soweit die Verwendung der Waren einer besonderen Genehmigung bedarf,
haftet der Lieferer für die Genehmigungsfähigkeit etc. nur dann, wenn der
Besteller auch auf diesbezügliche Erfordernisse bereits bei Auftragserteilung
unter Beifügung aller, die erforderliche Zulassung/Genehmigung/Erlaubnis etc.
regelnden Richtlinien, Verordnungen, Gesetze u.ä. hingewiesen hat.
8.7. Von den durch Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt
der Lieferer – insoweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt
– die Kosten der Ersatzware einschließlich des Versandes. Im Übrigen
trägt der Besteller die Kosten.
8.8. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz
von Schäden, die nicht an den gelieferten Waren selbst entstanden sind, sowie
Mangelfolgeschäden, auch solche aufgrund Fehlens zugesicherter Eigenschaften,
sind ausgeschlossen, es sei denn, die Zusicherung einer Eigenschaft erfolgt
gerade zur Vermeidung der evtl. entstandenen Mangelfolgeschäden oder sie
beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen bleibt die
Haftung des Lieferers auf den Wert der mangelhaften Waren bzw. auf den Wert
des eigenen Ersatzanspruches des Lieferers gegen seine Zulieferer oder gegen
die Hersteller/Erzeuger beschränkt.
- Widerrufsrecht
Verbrauchern steht nach
den Vorschriften des Fernabsatzrechts in Bezug auf gekaufte Waren ein
Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:
9.1. Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb eines
Monats ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail)
oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens
mit dem Zeitpunkt, zu dem diese Belehrung in Textformmitgeteilt worden ist,
nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Verbraucher.
9.2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Ihrlich GmbH, Eifelstr. 96, 52224 Stolberg, Fax: +49(0)2402-71044,
E-Mail: kundenservice@ihrlich.de.
9.3. Das Widerrufsrecht besteht entsprechend der Vorschrift des § 312 d Abs. 4 BGB
unter anderem nicht bei Verträgen - zur Lieferung von Waren, die nach
Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine
eine Rücksendung geeignet sind, - zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen
(z.B. CDs, DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom
Verbraucher entsiegelt worden sind oder - zur Lieferung von Zeitungen,
Zeitschriften und Illustrierten.
9.4. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen
Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen)
herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit
ggf. Wertersatz leisten. Die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
entstandene Verschlechterung bleibt dabei außer Betracht. Darüber hinaus gilt
die Wertersatzpflicht für den Fall, dass der Verbraucher die empfangene
Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren kann, bei der Überlassung von Sachen nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa
im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
9.5. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden; nicht paketversandfähige
Sachen werden beim Verbraucher abgeholt. Der Verbraucher hat die Kosten
der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht
und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht
übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum
Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich
vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den
Verbraucher kostenfrei. Ende der Widerrufsbelehrung (Stand 01.01.2008).
- Eigentumsvorbehalt
10.1. Bis zur vollständigen
Bezahlung aller Forderungen oder bis zur vollen Einlösung der hierfür
gegebenen Wechsel oder Schecks bleiben die Waren Eigentum des Verkäufers, und
zwar auch dann, wenn die Ware verarbeitet wird. Der Käufer hat die
Vorbehaltware unentgeltlich für den Verkäufer sorgfältig zu verwahren und
ausreichend zu versichern.
10.2. Der Käufer darf die Ware –solange der Eigentumsvorbehalt besteht-
weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Wird die Ware verarbeitet
oder mit anderen Sachen verbunden, so wird der Verkäufer Eigentümer oder
Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis seiner Kaufpreisforderung.
10.3. Für den Fall der Weiterveräußerung der Ware oder der aus dieser
hergestellten neuen Sache tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus dem
Weiterverkauf zustehenden Forderungen an den Verkäufer ab. Auf Verlangen des
Käufers muß der Verkäufer seine Sicherungen insoweit und nach eigener Wahl
freigeben, als ihr Wert die jeweils noch zu sichernden Forderungen insgesamt
um mehr als 20 v. H. übersteigt.
10.4. Der Käufer hat bei Gefährdung der Rechte des Verkäufers (z.B. bei
Pfändung, Beschlagnahme) diesen unverzüglich zu informieren. Jedwede
Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.
- Zahlung – Zahlungsbedingungen
11.1. Zahlungsmöglichkeiten:
Bankeinzug mit 3% Skonto, Vorkassa-Scheck mit 2% Skonto, Post- oder
Speditionsnachnahme netto Kasse. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die
Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenansprüche des
Bestellers sind nicht statthaft.
11.2. Entstehen nach Vertragsabschluß begründete und erhebliche Bedenken
hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit und/oder Zahlungsbereitschaft des
Bestellers, kommt dieser insbesondere in Verzug, so kann der Lieferer die
Vorauszahlung der gesamten Auftragssumme verlangen, seine Leistung verweigern,
bis die Zahlung erfolgt oder für sie eine angemessene Sicherheit gestellt
worden ist, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder
Herausgabe der gelieferten Ware verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
11.3. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Lieferant berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe des im Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden
Banksätze für Überziehungskredite, mindestens jedoch 6% p.a. über dem
jeweils in Deutschland gültigen Referenzzinssatz der Geschäftsbanken auf die
Zinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe, zu berechnen. Der Nachweis eines
geringeren Schadens bleibt dem Besteller vorbehalten.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Rechte
und Pflichten aus diesem Vertrag und Gerichtsstand ist, soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, der Sitz des Lieferers
(Stolberg/Rhld.). Der Lieferer ist auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu
klagen.
- Salvatorische Klausel
13.1 Für den Fall der
Unwirksamkeit einer Haftungsbeschränkung oder eines Haftungsausschlusses
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere im Bereich der leichten
Fahrlässigkeit, wird die Haftung des Lieferers auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.2. Sollte einer der vorstehenden Klauseln sich als nichtig erweisen, so
bleibt die Gültigkeit der übrigen hiervon unberührt. Die Parteien
verpflichten sich, nichtige Bestimmungen, soweit rechtlich zulässig, durch
solche Klauseln zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am
nächsten kommen.